Zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2017 um 0:15
Die Bahn lässt sich einiges einfallen, um Ihre Kunden zu vergraulen: Ende August bekomme ich per E-Mail einen Gutschein für eine kostenlose „Mitfahrer-Freifahrt“, „einzulösen bis 15.9.2013“. Am 14.9. versuche ich, den Gutschein einzulösen. Nach einer halben Stunde Hin- und Hergeklicke finde ich das Feld zur Eingabe des Gutscheincodes: „Gutschein ungültig“. Die Reklamation per E-Mail beim Bahncard-Service: erfolglos. Ich hätte den Gutschein bis zum 15.9. einlösen „und befahren“ müssen. Kein Problem, hätte das in der Mail gestanden. Die sagt aber nur, dass der Gutschein bis 15.9. eingelöst sein muss. Auch die telefonische Reklamation beim Bahncard-Service erbrachte die gleiche Antwort. Für mich ist das ein Fall von unlauterem Wettbewerb mit falschen Versprechungen auf dem Niveau dubioser Gewinnspiele, also kein „gefällt mir“ für die DB.